diff --git a/src/astro-typesafe-api-caller.ts b/src/astro-typesafe-api-caller.ts index 3d77c584..01c6a1a1 100644 --- a/src/astro-typesafe-api-caller.ts +++ b/src/astro-typesafe-api-caller.ts @@ -13,21 +13,12 @@ export const createCaller = createCallerFactory({ "admin/registriernummer": await import("../src/pages/api/admin/registriernummer.ts"), "admin/stornieren": await import("../src/pages/api/admin/stornieren.ts"), "aufnahme": await import("../src/pages/api/aufnahme/index.ts"), -<<<<<<< Updated upstream -<<<<<<< Updated upstream "ausweise": await import("../src/pages/api/ausweise/index.ts"), -======= - "bedarfsausweis-wohnen/[uid]": await import("../src/pages/api/bedarfsausweis-wohnen/[uid].ts"), - "bedarfsausweis-wohnen": await import("../src/pages/api/bedarfsausweis-wohnen/index.ts"), ->>>>>>> Stashed changes -======= - "bedarfsausweis-wohnen/[uid]": await import("../src/pages/api/bedarfsausweis-wohnen/[uid].ts"), - "bedarfsausweis-wohnen": await import("../src/pages/api/bedarfsausweis-wohnen/index.ts"), ->>>>>>> Stashed changes "auth/access-token": await import("../src/pages/api/auth/access-token.ts"), "auth/forgot-password": await import("../src/pages/api/auth/forgot-password.ts"), "auth/refresh-token": await import("../src/pages/api/auth/refresh-token.ts"), - "ausweise": await import("../src/pages/api/ausweise/index.ts"), + "bedarfsausweis-wohnen/[uid]": await import("../src/pages/api/bedarfsausweis-wohnen/[uid].ts"), + "bedarfsausweis-wohnen": await import("../src/pages/api/bedarfsausweis-wohnen/index.ts"), "bilder/[uid]": await import("../src/pages/api/bilder/[uid].ts"), "geg-nachweis-gewerbe/[uid]": await import("../src/pages/api/geg-nachweis-gewerbe/[uid].ts"), "geg-nachweis-gewerbe": await import("../src/pages/api/geg-nachweis-gewerbe/index.ts"), diff --git a/src/components/design/sidebars/cards/NavigationCard.svelte b/src/components/design/sidebars/cards/NavigationCard.svelte index e4c99f5f..b794b7ae 100644 --- a/src/components/design/sidebars/cards/NavigationCard.svelte +++ b/src/components/design/sidebars/cards/NavigationCard.svelte @@ -262,7 +262,7 @@ >
| kostenpflichtige Zusatzleistung | +Preis inkl. MwSt. | +
| Qualitätsdruck per Post | +9€ inkl. MwSt. | +
| Energieausweis Aushang | +10€ inkl. MwSt. | +
| Neuausstellung | +35€ inkl. MwSt. | +
| Same Day Service | +29€ inkl. MwSt. | +
| Offline Service Verbrauchsausweis Wohngebäude | +180€ inkl. MwSt. | +
| Offline Service Verbrauchsausweis Gewerbe | +360€ inkl. MwSt. | +
| Offline Service Bedarfsausweis Wohngebäude | +295€ inkl. MwSt. | +
+ Der Bedarfsausweis Gewerbe wird nach DIN V 18599 über das Mehrzonenmodell berechnet. Dafür wird für jedes Objekt ein individuelles 3D Modell erstellt. Der Aufwand ist je nach Objekt sehr unterschiedlich und sollte individuell kalkuliert werden. Für sehr kleine Gewerbeflächen (z.B. in Mischgebäuden) können ca. 350 € inkl. MwSt. veranschlagt werden. + Jetzt Bedarfsausweis Gewerbe anfragen +
+ ++ Beim GEG-Nachweis handelt es sich um einen öffentlich rechtlichen Nachweis, der für die Bauvorlagen bei Neubauten bzw. Sanierungen benötigt wird. Neben dem Bedarfsausweis enthält der GEG-Nachweis alle nötigen Bauteilaufbauten und Anlagenkonfigurationen, um den Bau GEG-konform umzusetzen. Da der Aufwand je nach Objekt unterschiedlich ist, sollte der Angebotspreis individuell bestimmt werden. Für ein einfaches Einfamilienhaus können ca. 476 € inkl. MwSt. kalkuliert werden. + Jetzt GEG-Nachweis Wohnen anfragen +
+ ++ Beim GEG-Nachweis handelt es sich um einen öffentlich rechtlichen Nachweis, der für die Bauvorlagen bei Neubauten bzw. Sanierungen benötigt wird. Neben dem Bedarfsausweis enthält der GEG-Nachweis alle nötigen Bauteilaufbauten und Anlagenkonfigurationen, um den Bau GEG-konform umzusetzen. Da der Aufwand je nach Gewerbeobjekt unterschiedlich ist, sollte der Angebotspreis individuell bestimmt werden. Für ein kleines nur beheiztes Bürogebäude können ca. 850 € inkl. MwSt. kalkuliert werden. + Jetzt GEG-Nachweis Gewerbe anfragen +
++ In der EnEV 2014 ist der § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) neu eingeführt worden. Seit dem 01.05.2015 gibt es keine Übergangsfrist mehr und es gilt die Energieausweis Pflicht bereits zum Zeitpunkt der Vermarktung Ihres Objektes in kommerziellen Immobilienanzeigen. Wenn Sie also Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung in Internetportalen wie Immonet oder Imobilienscout24 inserieren wollen, dann sollte der Energieausweis bereits vorliegen. In den meisten Portalen kann man ohne die Angabe des Endenergieverbrauchs (Energiekennwert des Verbrauchsausweises) bzw. des Endenergiebedarfs (Energiekennwert des Bedarfsausweises) die Immobilienanzeige nicht mehr freischalten. Auch werden Angaben zur Energieausweis Art, Energieträger, Baujahr Gebäude und Energieeffizienzklasse abgefragt. +
+Folgende Angaben müssen in Immobilienanzeigen gemacht werden:
++ Der § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweises – Absatz 2) der EnEV hat natürlich nach wie vor seine Gültigkeit. Er ist jetzt in § 80 des GEG zu finden. Bei Vermietung und Verkauf von Immobilienobjekten sollte unbedingt darauf geachtet werden, daß der Energieausweis beim Besichtigungstermin vorliegt. Makler oder Eigentümer haben dafür Sorge zu tragen, daß der Energieausweis unaufgefordert und unverzüglich dem potentiellen Käufer oder Mieter beim Besichtigungstermin vorgelegt wird. Alternativ ist es auch zulässig, den Energieausweis während des Besichtigungstermins deutlich sichtbar auszulegen. +
++ Spätestens bei Unterzeichnung des Notarvertrages bei Verkauf oder des Mietvertrages bei Vermietung, muß der Energieausweis übergeben werden. Der Energieausweis wird dann als Anlage Vertragsbestandteil verwendet. +
+ zum Anfang ++ In § 46-51 im GEG ist geregelt, wie bei Änderungen im Baubestand zu verfahren ist. Es ist festgelegt, welche Mindestanforderungen bei Modernisierung und Erweiterung eingehalten werden müssen. Außerdem wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen ein Bedarfsausweis erstellt werden muß. Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand und Fenster erneuert werden oder die Erweiterung < 50 m² ist. Dann muß nur ein Bauteilnachweis geführt werden. +
++ Bei Austausch der Heizungsanlage muß in jedem Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es kann auch vorkommen, daß bei Einzelmaßnahmen eine komplette Bedarfsauswertung durchgeführt werden muss, wenn der Bauteilnachweis die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt. +
++ Bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen ist es vorgeschrieben, vor Baubeginn einen GEG-Nachweis (vormals EnEV-Nachweis, früher Wärmeschutznachweis) zu erstellen. Aus der EnEV-Berechnung kann später nach Fertigstellung der Maßnahme der Bedarfsausweis erstellt werden. +
+Die wichtigen Punkte zusammengefasst:
++ In § 10-14 (Neubauten – Absatz 1) des GEG ist die Energieausweis Pflicht für Neubauten geregelt. Bei Errichtung eines Gebäudes hat der Bauherr sicherzustellen, dass unverzüglich nach Fertigstellung ein Energieausweis erstellt wird. Wenn der Bauherr selbst nicht Eigentümer ist, hat er dafür Sorge zu tragen, daß der Energieausweis dem Eigentümer nach Fertigstellung übergeben wird. +
++ Der Energieausweis muß die tatsächlichen energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes aufweisen. Änderungen, die während der Bauausführung aufgetreten sind, müssen berücksichtigt werden. Der Energieausweis sollte der zuständigen Baubehörde auf Verlangen vorgelegt werden. +
+Die wichtigen Punkte zusammengefasst:
++ In § 80 (Energieausweise EA – Absatz 5 – Verwendung von Energieausweisen) des GEG ist die Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr geregelt. Der Eigentümer eines Gebäudes behördlicher Nutzung – mit mehr als 250 m² Nutzfläche – ist verpflichtet, den Energieausweis an einer öffentlich gut sichtbaren Stelle auszuhängen. +
++ Handelt es sich um ein Gebäude nicht behördlicher Nutzung mit starkem Publikumsverkehr, greift die Aushangpflicht erst bei einer Nutzfläche von mehr als 500 m². +
+Die Aushangpflicht bei Gebäuden zusammengefasst:
++ Das Aussehen, die Berechnung und Ausstellung des Energieausweises sind in Deutschland in den Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden festgelegt. Die aktuelle EnEV 2014 ist am 13. November 2013 in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments. +
+ zum Anfang ++ Nein. Diese Seite gibt es beim Bedarfsausweis nicht. Sie wird nur für den Verbrauchsausweis benötigt. +
+ zum Anfang ++ 10 Jahre, beginnend mit dem Ausstellungsdatum. Diese Regelung gilt sowohl für den Energieverbrauchsausweis als auch für den Energiebedarfsausweis. +
+ zum Anfang ++ Die Ausstellung eines neuen Bedarfsausweises ist erforderlich bei Erweiterung der beheizten Nutzfläche um mehr als 50 %, oder Dämmung oder Austausch von mehr als 10% der Gesamtbauteilfläche eines Außenbauteils oder wenn die hinzukommende Nutzfläche größer als 50 m² ist. +
+ zum Anfang ++ Ja. Der Energieausweis, der von uns, dem Ingenieurbüro Cornelsen, erstellt wird, gilt bundesweit. Bei der Wahl des Ausstellers ist es unerheblich, aus welchem Bundesland dieser kommt. Sie können sich als Immobilienbesitzer für Qualität entscheiden und bei uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – Ihren Energieausweis bestellen, gleichgültig, in welchem Bundesland Sie ansässig sind. +
+ zum Anfang ++ Für den bedarfsbasierten Energieausweis muss eine detaillierte Gesamtaufnahme mit Erstellung eines 3D Modells des Gebäudes inkl. Zonierung erfolgen. Da die Gewerbeobjekte sehr unterschiedlich sind, sollten Sie bei uns ein individuelles Angebot anfordern. Für sehr kleine Gewerbeflächen (z.B. in Mischgebäuden) können ca. 300 € inkl. MwSt. veranschlagt werden. +
+ zum Anfang ++ Ja, bei Mischgebäuden müssen zwei Energieausweise ausgestellt werden. Der Bedarfsausweis Gewerbe für den Nichtwohnteil und der Bedarfsausweis Wohngebäude für den Wohnteil des Gebäudes. Folgende zusätzliche Daten werden für den Gewerbeteil benötigt: Die Art der Gebäudenutzung, die Variante der Lüftung und Klimatisierung (falls vorhanden) sowie der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre für Beleuchtung, Lüftung, Kühlung/Klimatisierung. +
+ zum Anfang ++ Das Aussehen, die Berechnung und Ausstellung des Energieausweises sind in Deutschland in den Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden festgelegt. Die aktuelle EnEV 2014 ist am 13. November 2013 in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis bildet die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments. +
+ zum Anfang ++ Vor Einführung des Energieausweises gab es den sogenannten Energiesparnachweis, dieser war aber je nach Bundesland etwas unterschiedlich strukturiert. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es vorher nicht. Daher konnte man Gebäude vor Novellierung der EnEV nicht so gut vergleichen. +
+ zum Anfang ++ Der Energieausweis dient zur Information, die angegebenen sind Empfehlungen, aber keine Verordnungen. +
+ zum Anfang ++ In Eigentümergemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus muss der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer sich darum kümmern, dass der Energieausweis für potenzielle Käufer oder Mieter vorliegt. Laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. +
+ zum Anfang +
+ + Mit uns – dem Ingenieurbüro Cornelsen – haben Sie kompetente und unabhängige Ansprechpartner. Die Sachverständigen unseres Teams verfügen über Praxiserfahrung von über 10 Jahren und detaillierte Fachkenntnisse. +
+ zum Anfang ++ Das Aussehen, die Berechnung und Ausstellung des Energieausweises sind in Deutschland in den Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden festgelegt. Die aktuelle EnEV 2014 ist am 13. November 2013 in Kraft getreten. Rechtliche Grundlage für den Energieausweis bildet die Richtlinie 2002/91/EG des europäischen Parlaments. +
+ zum Anfang ++ Vor Einführung des Energieausweises gab es den sogenannten Energiesparnachweis, dieser war aber je nach Bundesland etwas unterschiedlich strukturiert. Einen bundesweit einheitlichen Energieausweis gab es vorher nicht. Daher konnte man Gebäude vor Novellierung der EnEV nicht so gut vergleichen. +
+ zum Anfang ++ Der Energieausweis dient zur Information, die angegebenen sind Empfehlungen, aber keine Verordnungen. +
+ zum Anfang ++ In Eigentümergemeinschaften in einem Mehrfamilienhaus muss der verkaufs- oder vermietungswillige Eigentümer sich darum kümmern, dass der Energieausweis für potenzielle Käufer oder Mieter vorliegt. Laut aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV) sind die Kosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. +
+ zum Anfang +