Energieausweis online erstellen
+ +GEG gilt ab 1. Mai 2021 und löst die EnEV ab
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- + Erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Energieausweise. + Insbesondere zur Einschätzung der Modernisierungsempfehlungen + werden jetzt Fotos der relevanten Bereiche von Dach, Fenster, + Heizung und Außenwand benötigt. + +
- + Die Primärenergiefaktoren zur Ermittlung des Gebäudekennwerts + werden jetzt direkt im GEG (§22 Primärenergiefaktoren) geregelt. + Dadurch wird mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit + geschaffen. Auch findet die Verwendung von Biogas aus dem + Erdgasnetz jetzt angemessen Berücksichtigung. + +
- + Die lokale Erzeugung von Strom über eine PV-Anlage wird besser + berücksichtigt und kann vom Jahres-Primärenergiebedarf abgezogen + werden (bis 45%). + +
- + Die Angabe der CO2-Emission des Gebäudes im Energieausweis wird + verplichtend eingeführt. + +
+ Energieausweis nach aktueller GEG (vormals EnEV) geprüft vom Diplom + Ingenieur +
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+ Mit dem Energieausweis werden Wohngebäude und Nichtwohngebäude + nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV + energetisch bewertet. Das DIBt + (Deutsches Institut für Bautechnik) regelt die Grundsätze zur Ausstellung, Berechnung + und der Qualitätssicherung. Der Energieausweis beschreibt die entsprechenden + Energiekennwerte auf einer Farbskala, grün (A+/Effizienzhaus), gelb (D) und rot + (H / unsaniert). Es wird grundsätzlich zwischen zwei Energieausweisarten unterschieden: +
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+ Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird als Verbrauchsausweis bezeichnet. Dies ist der „kleine“ Energieausweis und kann bei Vermietung
+ und Verkauf in den meisten Fällen verwendet werden. Hier gehts direkt
+ zum Eingabeformular
→ Energieausweis online erstellen
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+ Der bedarfsbasierte Energieausweis wird als Bedarfsausweisbezeichnet. Dies ist der „große“ Energieausweis und kann immer
+ verwendet werden. Bei Neubau und Modernisierung ist er zwingend
+ vorgeschrieben. Hier gehts direkt zum Eingabeformular
→ Energieausweis online erstellen
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Unterschied: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Grundsätzlich unterscheidet + man beim Energieausweis zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.+ Was ist ein Verbrauchsausweis? +
+ Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen + drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen + Klimafaktors bereinigt. Der Durchschnittswert wird dann durch die sogenannte + energetische Gebäudenutzfläche (An) geteilt. So führt beispielsweise ein + hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren + Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude + oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom + Energieverbrauchskennwert abweichen.Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist + stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in + einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der + Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.+ Was ist ein Bedarfsausweis? +
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala + im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich + ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. + Zusätzlich wird noch ein Kennwert für die energetische Qualität der Gebäudehülle + dargestellt.Der Energiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom + konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung + an. Dabei werden bei der Berechnung standardisierte Randbedingungen – beispielsweise + eine Innentemperatur von 19 Grad im beheizten Bereich des Gebäudes – zugrunde + gelegt. Am Endenergiebedarf sollten sich Hausbewohner orientieren, wenn sie ihren + künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.Der Primärenergiebedarf + bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben + der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, + Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, + erneuerbare Energien).Besonders niedrig fällt der Primärenergiebedarf aus, wenn + erneuerbare Energien (solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) + für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf + können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.+ Fazit – Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis +
Geht es um den tatsächlichen Verbrauch der Energie, der den Aufwand für + Heizung und zentrale Warmwasserbereitung der vergangenen drei Jahre berücksichtigt, + wird der Energieverbrauchskennwert für den Verbrauchsausweis ermittelt. Bei gewerblichen + Objekten wird zusätzlich der Verbrauch für Beleuchtung und Klimatisierung mit + eingerechnet. Anhand der Zeiträume und der Lage des Gebäudes (Postleitzahl) werden + diese Daten ausgewertet und sowohl zeit-, als auch klimabereinigt zur Bewertung + der vorhandenen energetischen Qualität herangezogen.Für das Ausstellen des Bedarfsausweis + wird der rechnerische Energiebedarf unter standardisierten Randbedingungen benötigt. + Daten rund um Bausubstanz, Gebäudehülle und Heizanlage fließen in die Berechnung + mit ein. Bedarfsausweise widerspiegeln die tatsächliche energetische Qualität + eines Gebäudes damit wesentlich besser als die Verbrauchsausweise. + ++
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- + 3 zusammenhängende Heizenergieverbräuche müssen eingegeben + werden. + +
- + Wohnfläche, Baujahr Gebäude und Baujahr Heizung müssen + eingegeben werden. + +
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+ + Verbrauchsausweis + bei fast allen Gebäuden möglich. (Baujahr > 1977 - Vermietung/Verkauf) ++
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- + Die verwendete Heizungsanlage (Standardkessel, + Brennwertkessel, etc.) muß eingegeben werden. + +
- + Grundrissgeometrie sowie Baujahr Heizung und Gebäude müssen + eingegeben werden. + +
- + Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich. Die Berechnung ist umfangreicher + und besser vergleichbar. + +
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- + Aktuelle Grundriss- und Ansichtspläne werden für die + Zonierung benötigt. + +
- + Baubeschreibung (z.B. aus der Baugenehmigung) mit Angabe der + verwendeten Baustoffe und TGA. + +
- + Angabe vom Baujahr der Heizung, Gebäude und Klimaanlage. + +
- + Bedarfsausweis Gewerbe bei allen Nichtwohngebäuden möglich (kann immmer verwendet + werden). + +
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Energieausweis online erstellen
Soll Wohneigentum veräußert oder bauliches + Teileigentum zum Erwerb angeboten werden, muss dem möglichen Käufer oder Leasingnehmer + auf Verlangen unverzüglich ein + Energieausweis gezeigt werden. + In den meisten Fällen ist hier ein Verbrauchsausweis ausreichend. Auch + Mietern oder Pächtern soll der Energieausweis unmittelbaren Aufschluss über + die energetischen Bedingungen des Gebäudes aufzeigen.Kommt der Anbieter der + offerierten Immobilie diesem Auftrag nach der Energieeinsparverordnung nicht + nach, drohen Bußgelder bis zu 15 000 Euro. Als Ausnahmen gelten Gebäude mit + nicht mehr als 50 m² Fläche sowie Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV).Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine + nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Zusätzlich können bei der + Erstellung eines Bedarfsausweises die Empfehlungen für Modernisierungen auf + der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden. ++
Zusammenfassung: Was ist ein Energieausweis?
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- + Der Gesetzgeber hat zwei Arten des Energieausweises bestimmt: Den + Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. + +
- + Je nach Gebäudeart, Baujahr, Nutzungsart gilt es verschiedene + Kriterien für den Energieausweis zu beachten. + +
- + Der Energieausweis ist ein Mittel, das als Starter für + Energiesparmaßnahmen definiert werden kann. + +
- + Mit Hilfe des Energieausweises kann sich der Marktwert einer + Immobilie erhöhen. + +
- + Der Energieausweis offenbart bauliche Mängel, die eine + Energieverschwendung mit sich bringen. + +
- + Im Energieausweis werden Sanierungs- bzw. Modernisierungsvorschläge + dokumentiert. + +
- + Anhand des Energiepasses lässt sich der energetische Zustand + verschiedener Gebäude miteinander vergleichen. + +
Energieausweis online erstellen
- -Energieausweis online erstellen
+ +GEG gilt ab 1. Mai 2021 und löst die EnEV ab
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- - Erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Erstellung der Energieausweise. - Insbesondere zur Einschätzung der Modernisierungsempfehlungen - werden jetzt Fotos der relevanten Bereiche von Dach, Fenster, - Heizung und Außenwand benötigt. - -
- - Die Primärenergiefaktoren zur Ermittlung des Gebäudekennwerts - werden jetzt direkt im GEG (§22 Primärenergiefaktoren) geregelt. - Dadurch wird mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit - geschaffen. Auch findet die Verwendung von Biogas aus dem - Erdgasnetz jetzt angemessen Berücksichtigung. - -
- - Die lokale Erzeugung von Strom über eine PV-Anlage wird besser - berücksichtigt und kann vom Jahres-Primärenergiebedarf abgezogen - werden (bis 45%). - -
- - Die Angabe der CO2-Emission des Gebäudes im Energieausweis wird - verplichtend eingeführt. - -
- Energieausweis nach aktueller GEG (vormals EnEV) geprüft vom Diplom - Ingenieur -
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- Mit dem Energieausweis werden Wohngebäude und Nichtwohngebäude - nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV - energetisch bewertet. Das DIBt - (Deutsches Institut für Bautechnik) regelt die Grundsätze zur Ausstellung, Berechnung - und der Qualitätssicherung. Der Energieausweis beschreibt die entsprechenden - Energiekennwerte auf einer Farbskala, grün (A+/Effizienzhaus), gelb (D) und rot - (H / unsaniert). Es wird grundsätzlich zwischen zwei Energieausweisarten unterschieden: -
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- Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird als Verbrauchsausweis bezeichnet. Dies ist der „kleine“ Energieausweis und kann bei Vermietung
- und Verkauf in den meisten Fällen verwendet werden. Hier gehts direkt
- zum Eingabeformular
→ Energieausweis online erstellen
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- Der bedarfsbasierte Energieausweis wird als Bedarfsausweisbezeichnet. Dies ist der „große“ Energieausweis und kann immer
- verwendet werden. Bei Neubau und Modernisierung ist er zwingend
- vorgeschrieben. Hier gehts direkt zum Eingabeformular
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Unterschied: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Grundsätzlich unterscheidet - man beim Energieausweis zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.- Was ist ein Verbrauchsausweis? -
- Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen - drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen - Klimafaktors bereinigt. Der Durchschnittswert wird dann durch die sogenannte - energetische Gebäudenutzfläche (An) geteilt. So führt beispielsweise ein - hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren - Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude - oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom - Energieverbrauchskennwert abweichen.Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist - stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in - einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der - Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.- Was ist ein Bedarfsausweis? -
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala - im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich - ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. - Zusätzlich wird noch ein Kennwert für die energetische Qualität der Gebäudehülle - dargestellt.Der Energiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom - konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung - an. Dabei werden bei der Berechnung standardisierte Randbedingungen – beispielsweise - eine Innentemperatur von 19 Grad im beheizten Bereich des Gebäudes – zugrunde - gelegt. Am Endenergiebedarf sollten sich Hausbewohner orientieren, wenn sie ihren - künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.Der Primärenergiebedarf - bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben - der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, - Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, - erneuerbare Energien).Besonders niedrig fällt der Primärenergiebedarf aus, wenn - erneuerbare Energien (solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) - für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf - können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.- Fazit – Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis -
Geht es um den tatsächlichen Verbrauch der Energie, der den Aufwand für - Heizung und zentrale Warmwasserbereitung der vergangenen drei Jahre berücksichtigt, - wird der Energieverbrauchskennwert für den Verbrauchsausweis ermittelt. Bei gewerblichen - Objekten wird zusätzlich der Verbrauch für Beleuchtung und Klimatisierung mit - eingerechnet. Anhand der Zeiträume und der Lage des Gebäudes (Postleitzahl) werden - diese Daten ausgewertet und sowohl zeit-, als auch klimabereinigt zur Bewertung - der vorhandenen energetischen Qualität herangezogen.Für das Ausstellen des Bedarfsausweis - wird der rechnerische Energiebedarf unter standardisierten Randbedingungen benötigt. - Daten rund um Bausubstanz, Gebäudehülle und Heizanlage fließen in die Berechnung - mit ein. Bedarfsausweise widerspiegeln die tatsächliche energetische Qualität - eines Gebäudes damit wesentlich besser als die Verbrauchsausweise. - --
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- - 3 zusammenhängende Heizenergieverbräuche müssen eingegeben - werden. - -
- - Wohnfläche, Baujahr Gebäude und Baujahr Heizung müssen - eingegeben werden. - -
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- - Verbrauchsausweis - bei fast allen Gebäuden möglich. (Baujahr > 1977 - Vermietung/Verkauf) --
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- - Die verwendete Heizungsanlage (Standardkessel, - Brennwertkessel, etc.) muß eingegeben werden. - -
- - Grundrissgeometrie sowie Baujahr Heizung und Gebäude müssen - eingegeben werden. - -
- - Bedarfsausweis bei allen Gebäuden möglich. Die Berechnung ist umfangreicher - und besser vergleichbar. - -
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- - Aktuelle Grundriss- und Ansichtspläne werden für die - Zonierung benötigt. - -
- - Baubeschreibung (z.B. aus der Baugenehmigung) mit Angabe der - verwendeten Baustoffe und TGA. - -
- - Angabe vom Baujahr der Heizung, Gebäude und Klimaanlage. - -
- - Bedarfsausweis Gewerbe bei allen Nichtwohngebäuden möglich (kann immmer verwendet - werden). - -
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Energieausweis online erstellen
Soll Wohneigentum veräußert oder bauliches - Teileigentum zum Erwerb angeboten werden, muss dem möglichen Käufer oder Leasingnehmer - auf Verlangen unverzüglich ein - Energieausweis gezeigt werden. - In den meisten Fällen ist hier ein Verbrauchsausweis ausreichend. Auch - Mietern oder Pächtern soll der Energieausweis unmittelbaren Aufschluss über - die energetischen Bedingungen des Gebäudes aufzeigen.Kommt der Anbieter der - offerierten Immobilie diesem Auftrag nach der Energieeinsparverordnung nicht - nach, drohen Bußgelder bis zu 15 000 Euro. Als Ausnahmen gelten Gebäude mit - nicht mehr als 50 m² Fläche sowie Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV).Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine - nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Zusätzlich können bei der - Erstellung eines Bedarfsausweises die Empfehlungen für Modernisierungen auf - der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden. --
Zusammenfassung: Was ist ein Energieausweis?
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- - Der Gesetzgeber hat zwei Arten des Energieausweises bestimmt: Den - Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. - -
- - Je nach Gebäudeart, Baujahr, Nutzungsart gilt es verschiedene - Kriterien für den Energieausweis zu beachten. - -
- - Der Energieausweis ist ein Mittel, das als Starter für - Energiesparmaßnahmen definiert werden kann. - -
- - Mit Hilfe des Energieausweises kann sich der Marktwert einer - Immobilie erhöhen. - -
- - Der Energieausweis offenbart bauliche Mängel, die eine - Energieverschwendung mit sich bringen. - -
- - Im Energieausweis werden Sanierungs- bzw. Modernisierungsvorschläge - dokumentiert. - -
- - Anhand des Energiepasses lässt sich der energetische Zustand - verschiedener Gebäude miteinander vergleichen. - -