WICHTIG:
Bild Upload - Heizungsanlage bzw. des Wärmeerzeugers (1 bis 4 Bilder)
Seit Mai 2021 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in
Deutschland angewendet. Daher werden von nun an Bilder vom Gebäude
zur Einschätzung der Modernisierungsempfehlungen benötigt. Hierfür
müssen laut Gesetzgeber Detailbilder vom Sanierungszustand bzw. der
Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Wärmeerzeuger etc.) zur
Verfügung gestellt werden. Diese Bilder erscheinen nicht auf Ihrem
Energieausweis.
- 1.Bild : Heizungsraum mit Heizkessel bzw. Heizungsanlage*
- 2.Bild : (wenn möglich, Warmwasserleitungen bzw. die Heizungsrohre)
- 3.Bild : (wenn möglich, Detailbild des Wärmeerzeugers bzw. Heizkessel)
- 4.Bild : (wenn möglich, Bild des Typenschildes der Heizung)
* erforderliches Bild
Idealerweise sollte der Heizungsraum mit Heizkessel bzw.
Heizungsanlage fotografiert werden. Die Warmwasserleitungen bzw. die
Heizungsrohre sollten gut sichtbar sein und vorhandene bzw. nicht
vorhandene Dämmung sollte erkennbar sein.