WICHTIG: Bild Upload - Heizungsanlage bzw. des Wärmeerzeugers (1 bis 4 Bilder)

Seit Mai 2021 wird das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland angewendet. Daher werden von nun an Bilder vom Gebäude zur Einschätzung der Modernisierungsempfehlungen benötigt. Hierfür müssen laut Gesetzgeber Detailbilder vom Sanierungszustand bzw. der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Wärmeerzeuger etc.) zur Verfügung gestellt werden. Diese Bilder erscheinen nicht auf Ihrem Energieausweis.


  1. 1.Bild : Heizungsraum mit Heizkessel bzw. Heizungsanlage*
  2. 2.Bild : (wenn möglich, Warmwasserleitungen bzw. die Heizungsrohre)
  3. 3.Bild : (wenn möglich, Detailbild des Wärmeerzeugers bzw. Heizkessel)
  4. 4.Bild : (wenn möglich, Bild des Typenschildes der Heizung)

* erforderliches Bild


Idealerweise sollte der Heizungsraum mit Heizkessel bzw. Heizungsanlage fotografiert werden. Die Warmwasserleitungen bzw. die Heizungsrohre sollten gut sichtbar sein und vorhandene bzw. nicht vorhandene Dämmung sollte erkennbar sein.

Diese Bilder erscheinen nicht auf Ihrem Energieausweis!
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