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title: "Welcher Energieausweis?"
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# Welcher Energieausweis ist der richtige?
## Machen Sie hier den Online Check, welcher Energieausweis der richtige ist:
Falls Sie nicht wissen sollten welchen Energieausweis Sie benötigen, können Sie
hier ganz einfach den Gebäudetyp und die entsprechende Maßnahme angeben und
bekommen als Ergebnis, den für Sie pasenden Energieausweis angezeigt.
## Bei Vermietung und Verkauf Ihres Wohnhauses ist der Verbrauchsausweis Wohngebäude ausreichend
In den meisten Fällen können Sie bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie den
einfacheren Energieausweis erstellen lassen. Dieser Ausweis ist
verbrauchsorientiert und benötigt als Berechnungsgrundlage 3 zusammenhängende
Jahre der Heizenergieabrechnugen des Gebäudes. Wenn Ihnen also diese 3
Abrechnugsjahre vorliegen, und es gab dazwischen keine grundlegenden
Sanierungsmaßnahmen bzw. Heizungsaustausch, dann steht der Dateneingabe nichts
im Wege. Laut GEG (vormals EnEV) gibt es nur eine rechtliche Ausnahme, bei der
es nicht zulässig ist einen Verbrauchsausweis bei Vermietung und Verkauf zu
verwenden. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Gebäude gänzlich unsaniert ist, vor
1978 gebaut wurde und weniger als 5 Wohneinheiten besitzt. In diesem Fall oder
bei unvollständigen Verbrauchsabrechnungen (z.B. bei Leerstand), kann der
Bedarfsausweis Wohngebäude erstellt werden.
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## Bei Neubau, Modernisierung, Änderung oder Erweiterung Ihres Wohnhauses benötigen Sie den Bedarfsausweis für Wohngebäude
Im der aktuellen GEG ist geregelt, wie bei Änderungen im Baubestand zu verfahren
ist. In §46-51 des GEG ist festgelegt welche Mindestanforderungen bei
Änderungen, Erweiterungen und Ausbau eingehalten werden müssen. Außerdem wird
beschrieben unter welchen Voraussetzungen ein Bedarfsausweis erstellt werden
muß. Dies ist z.B. nicht der Fall wenn nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand
und Fenster erneuert werden oder die Erweiterung < 50 m² ist. Dann muß nur ein
Bauteilnachweis geführt werden.Bei Austausch der Heizungsanlage muß in jedem
Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es kann auch vorkommen, daß bei
Einzelmaßnahmen eine komplette Bedarfsberechnung durchgeführt werden muss wenn
der Bauteilnachweis die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt. Bei
genehmigungspflichtigen Neubaumaßnahmen ist es vorgeschrieben vor Baubeginn
einen GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) zu erstellen. Aus der
GEG-Berechnung kann später nach Fertigstellung der Bedarfsausweis erstellt
werden. In § 15-19 des GEG ist geregelt welche Anforderungen für Wohngebäude
eingehalten werden müssen.
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Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann
können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten
werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.
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## Bei Vermietung und Verkauf Ihres Gewerbegebäudes benötigen Sie den Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe)
Bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie können Sie den einfacheren
Energieausweis erstellen lassen. Der gewerbliche Verbrauchsausweis benötigt als
Berechnungsgrundlage den Stromverbrauch und den Heizenergieverbrauch des
Gebäudes. Es werden 3 zusammenhängende Jahre der Heizenergieabrechnugen und der
Stromabrechnung des Gebäudes benötigt. Wenn Ihnen also diese 3 Abrechnugsjahre
vorliegen und die Verbräuche lassen sich eindeutig zuordnen, dann steht der
Dateneingabe nichts im Wege.Es dürfen keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen
bzw. Heizungsaustausch während dieses Zeitraums durchgeführt worden sein. Wenn
diese Voraussetzungen nicht vorliegen, oder keine vollständigen
Verbrauchsabrechnungen vorliegen (z.B. bei Leerstand), dann kann alternativ der
Bedarfsausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe) erstellt werden.
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## Bei Neubau, Modernisierung, Änderung oder Erweiterung Ihres Gewerbegebäudes benötigen Sie den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe)
In §46-51 des GEG ist festgelegt welche Mindestanforderungen bei Änderungen,
Erweiterungen und Ausbau eingehalten werden müssen. Außerdem wird beschrieben
unter welchen Voraussetzungen ein Bedarfsausweis erstellt werden muß. Dies ist
z.B. nicht der Fall wenn nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand und Fenster
erneuert werden oder die Erweiterung < 50 m² ist. Dann muß nur ein
Bauteilnachweis geführt werden.Bei Austausch der Heizungsanlage muß in jedem
Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es kann auch vorkommen, daß bei
Einzelmaßnahmen eine komplette Bedarfsberechnung durchgeführt werden muss wenn
der Bauteilnachweis die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt.Bei Neubauten ist es
vorgeschrieben vor Baubeginn einen GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) zu
erstellen. Aus der GEG-Berechnung kann später nach Fertigstellung der
Bedarfsausweis erstellt werden. Im §18-19 des GEG ist geregelt welche
Anforderungen für Nichtwohngebäude eingehalten werden müssen.
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Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann
können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten
werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.