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layout: ../layouts/Layout.astro
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title: "Welcher Energieausweis?"
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import { BoxWithHeading } from "@ibcornelsen/ui";
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import Widget from "#components/Widget.svelte";
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# Welcher Energieausweis ist der richtige?
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## Machen Sie hier den Online Check, welcher Energieausweis der richtige ist:
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Falls Sie nicht wissen sollten welchen Energieausweis Sie benötigen, können Sie
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hier ganz einfach den Gebäudetyp und die entsprechende Maßnahme angeben und
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bekommen als Ergebnis, den für Sie pasenden Energieausweis angezeigt.
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<Widget client:load />
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## Bei Vermietung und Verkauf Ihres Wohnhauses ist der Verbrauchsausweis Wohngebäude ausreichend
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In den meisten Fällen können Sie bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie den
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einfacheren Energieausweis erstellen lassen. Dieser Ausweis ist
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verbrauchsorientiert und benötigt als Berechnungsgrundlage 3 zusammenhängende
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Jahre der Heizenergieabrechnugen des Gebäudes. Wenn Ihnen also diese 3
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Abrechnugsjahre vorliegen, und es gab dazwischen keine grundlegenden
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Sanierungsmaßnahmen bzw. Heizungsaustausch, dann steht der Dateneingabe nichts
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im Wege. Laut GEG (vormals EnEV) gibt es nur eine rechtliche Ausnahme, bei der
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es nicht zulässig ist einen Verbrauchsausweis bei Vermietung und Verkauf zu
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verwenden. Dies ist dann der Fall, wenn Ihr Gebäude gänzlich unsaniert ist, vor
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1978 gebaut wurde und weniger als 5 Wohneinheiten besitzt. In diesem Fall oder
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bei unvollständigen Verbrauchsabrechnungen (z.B. bei Leerstand), kann der
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Bedarfsausweis Wohngebäude erstellt werden.
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## Bei Neubau, Modernisierung, Änderung oder Erweiterung Ihres Wohnhauses benötigen Sie den Bedarfsausweis für Wohngebäude
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Im der aktuellen GEG ist geregelt, wie bei Änderungen im Baubestand zu verfahren
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ist. In §46-51 des GEG ist festgelegt welche Mindestanforderungen bei
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Änderungen, Erweiterungen und Ausbau eingehalten werden müssen. Außerdem wird
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beschrieben unter welchen Voraussetzungen ein Bedarfsausweis erstellt werden
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muß. Dies ist z.B. nicht der Fall wenn nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand
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und Fenster erneuert werden oder die Erweiterung < 50 m² ist. Dann muß nur ein
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Bauteilnachweis geführt werden.Bei Austausch der Heizungsanlage muß in jedem
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Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es kann auch vorkommen, daß bei
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Einzelmaßnahmen eine komplette Bedarfsberechnung durchgeführt werden muss wenn
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der Bauteilnachweis die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt. Bei
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genehmigungspflichtigen Neubaumaßnahmen ist es vorgeschrieben vor Baubeginn
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einen GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) zu erstellen. Aus der
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GEG-Berechnung kann später nach Fertigstellung der Bedarfsausweis erstellt
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werden. In § 15-19 des GEG ist geregelt welche Anforderungen für Wohngebäude
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eingehalten werden müssen.
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<BoxWithHeading heading="Folgende Dokumente und Informationen werden für den Bedarfsausweis benötigt:">
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- Grundriss- und Ansichtspläne sowie Baubeschreibung. - Die
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wärmeübertragenden Umfassngsflächen wie Dach, Außenwand, Fenster,
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Kellerdecke bzw. Boden werden aus den Plänen ermittelt. - Auch das
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Gebäudevolumen zur Ermittlung der energetischen Gebäudenutzfläche und die
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verschiedenen Nutzungszonen werden aus den Plänen erhoben. - Die verwendete
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Heizungsanlage mit den Wärmeübergabekomponenten (Heizkörper,
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Fußbodenheizung, etc) sowie Energieträger und Kessel werden aus der
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Baubeschreibung oder aus den Angaben des Bauherren herangezogen.
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</BoxWithHeading>
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Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann
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können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten
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werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.
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## Bei Vermietung und Verkauf Ihres Gewerbegebäudes benötigen Sie den Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe)
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Bei Vermietung oder Verkauf Ihrer Gewerbeimmobilie können Sie den einfacheren
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Energieausweis erstellen lassen. Der gewerbliche Verbrauchsausweis benötigt als
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Berechnungsgrundlage den Stromverbrauch und den Heizenergieverbrauch des
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Gebäudes. Es werden 3 zusammenhängende Jahre der Heizenergieabrechnugen und der
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Stromabrechnung des Gebäudes benötigt. Wenn Ihnen also diese 3 Abrechnugsjahre
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vorliegen und die Verbräuche lassen sich eindeutig zuordnen, dann steht der
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Dateneingabe nichts im Wege.Es dürfen keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen
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bzw. Heizungsaustausch während dieses Zeitraums durchgeführt worden sein. Wenn
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diese Voraussetzungen nicht vorliegen, oder keine vollständigen
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Verbrauchsabrechnungen vorliegen (z.B. bei Leerstand), dann kann alternativ der
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Bedarfsausweis Nichtwohngebäude (Gewerbe) erstellt werden.
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## Bei Neubau, Modernisierung, Änderung oder Erweiterung Ihres Gewerbegebäudes benötigen Sie den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe)
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In §46-51 des GEG ist festgelegt welche Mindestanforderungen bei Änderungen,
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Erweiterungen und Ausbau eingehalten werden müssen. Außerdem wird beschrieben
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unter welchen Voraussetzungen ein Bedarfsausweis erstellt werden muß. Dies ist
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z.B. nicht der Fall wenn nur einzelne Bauteile wie Dach, Außenwand und Fenster
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erneuert werden oder die Erweiterung < 50 m² ist. Dann muß nur ein
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Bauteilnachweis geführt werden.Bei Austausch der Heizungsanlage muß in jedem
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Fall ein Bedarfsausweis erstellt werden. Es kann auch vorkommen, daß bei
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Einzelmaßnahmen eine komplette Bedarfsberechnung durchgeführt werden muss wenn
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der Bauteilnachweis die EnEV-Anforderungen nicht erfüllt.Bei Neubauten ist es
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vorgeschrieben vor Baubeginn einen GEG-Nachweis (früher Wärmeschutznachweis) zu
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erstellen. Aus der GEG-Berechnung kann später nach Fertigstellung der
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Bedarfsausweis erstellt werden. Im §18-19 des GEG ist geregelt welche
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Anforderungen für Nichtwohngebäude eingehalten werden müssen.
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<BoxWithHeading heading="Folgende Dokumente und Informationen werden für den Bedarfsausweis benötigt:">
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- Grundriss- und Ansichtspläne sowie Baubeschreibung. - Die
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wärmeübertragenden Umfassngsflächen wie Dach, Außenwand, Fenster,
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Kellerdecke bzw. Boden werden aus den Plänen ermittelt. - Auch das
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Gebäudevolumen zur Ermittlung der energetischen Gebäudenutzfläche und die
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verschiedenen Nutzungszonen werden aus den Plänen erhoben. - Die verwendete
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Heizungsanlage mit den Wärmeübergabekomponenten (Heizkörper,
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Fußbodenheizung, etc) sowie Energieträger und Kessel werden aus der
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Baubeschreibung oder aus den Angaben des Bauherren herangezogen. -
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Anlagentechnik zu Kühlung und Lüftung der entsprechenden Nutzungszonen
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müssen definiert sein. - Die verwendete Beleuchtung der verschiedenen
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Nutzungszonen wird ebenfalls herangezogen
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</BoxWithHeading>
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Sollten Sie den Bedarfsausweis nur für Vermietung und Verkauf benötigen, dann
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können Sie den Ausweis bei uns auch online erstellen lassen. Die Eingabedaten
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werden dann nach einem vereinfachten Verfahren erhoben.
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